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SUMMARY:Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“
DESCRIPTION:Vier Frauen ist es zu verdanken, dass die Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Grundgesetz verankert wurde.\nAm 23. Mai 2024 jährt sich die Unterzeichnung des Grundgesetzes zum 75. Mal. Elisabeth Selbert, Helene Weber, Frieda Nadig und Helene Wessel waren die einzigen weiblichen Abgeordneten des 65 Personen umfassenden Parlamentarischen Rates, der von September 1948 bis Juni 1949 in Bonn tagte. Sie erkämpften mit Art. 3, Abs. 2 Grundgesetz – „Männer und Frauen sind gleich berechtigt.“- die Verankerung der Gleichberechtigung im Grundgesetz. Ohne das Engagement der vier Frauen im Parlamentarischen Rat und der vielen Frauen, die sich in der Öffentlichkeit für die Gleichberechtigung starkmachten, wäre es zu dieser Formulierung nicht gekommen.\nZum Gedenken eröffnet die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Frau Jacqueline Bernhardt, am Dienstag, dem 21. Mai 2024, um 15:30 Uhr, die Wanderausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ des Helene-Weber-Kollegs im Landratsamt des Landkreises Vorpommern-Greifswald. Auf 17 Plakaten werden Lebensbilder von Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel gezeigt. Die Ausstellung würdigt ihren Einsatz und ihre Verdienste und erinnert daran, dass es gerade in unserer heutigen Zeit politisches Engagement braucht, um Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen.\nDie Ausstellung ist ein Angebot des Helene Weber Kollegs und wird vom Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz gefördert.\n
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